Service und News

Neuigkeiten der Textilreiniger-Innung Berlin-Brandenburg

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08.07.2021, 09:11

Lockerungen in Berlin ab 10. Juli

Der Senat hat die Zweite Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen und weitere Lockerungen bekannt gegeben. Für private Kontakte in geschlossenen Räumen werden...   mehr


25.06.2021, 13:29

Corona-Arbeitsschutzverordnung: Das ändert sich ab 1. Juli

Einmal mehr wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung überarbeitet und angepasst. Über die wichtigsten Änderungen informiert Sie die Deutsche Handwerkszeitung ►hier   mehr


23.06.2021, 15:51

Neue Verordnung zum Kurzarbeitergeld beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 9. Juni 2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung beschlossen. Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird unter erleicheterten Bedingungen bis zum 30. September...   mehr


14.06.2021, 14:15

Themen und Beschlüsse der Innungsversammlung vom 12. Juni 2021

Am 12. Juni 2021 fand die Mitgliederversammlung der Textilreiniger-Innung Berlin-Brandenburg statt. Hier die wichtigsten Themen und Beschlüsse: 1. Die Jahresrechnung 2020 wurde angenommen und der Vorstand...   mehr


08.06.2021, 09:15

Einkaufsfinanzierung mit der VAI Trade

Mehr einkaufen, weniger Kapital binden! Liquiditätsgewinn für kleine und mittelständische Unternehmen VAI Trade ist der digitale Einkaufsfinanzierer der Berliner Volksbank eG für Handwerker, Händler und...   mehr


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Termine und Veranstaltungen

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Sicherheit von Reinigungsmaschinen
Veränderungen können Betriebsverbot bedeuten!
Wird der Originalzustand einer Maschine wesentlich verändert, gilt sie danach unter Umständen als „neu“. Dann braucht sie eine neue Konformitätserklärung. Vorher darf sie nicht betrieben werden.

Ein Bericht der Berufsgenossenschaft BG ETEM

 

 

Sicherheit von Reinigungsmaschinen



Betrügerische Teppichreiniger

Sehr oft erhalten wir Hinweise von Kunden, dass sie  bei der Reinigung von Teppichen betrogen werden. Es werden Arbeiten zu völlig überhöhten Preisen vorgenommen und Leistungen angeboten, die überflüssig sind. 

So erkennen Sie seriöse Reinigungsfachgeschäfte:

Kosten: 
Wie bei allen Handwerkerleistungen kann man marktübliche Kosten am besten einschätzen, wenn man mehrere Angebote einholt und miteinander vergleicht.

Unternehmen: Ein seriöses Unternehmen verfügt über ein ordentliches Geschäftslokal und gibt seine Identität (Inhaber, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, Steuernummer etc.) unaufgefordert und bereitwillig bekannt.

Angebot: Bei Reinigungen, die keine Quadratmeterpreise angeben, sollten Kunden hellhörig werden. Gleiches gilt für scheinbar günstige Preise, Rabattaktionen und wenn nur Barzahlung möglich ist. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist ein Muss. Zudem sollte man auf eine detaillierte Auftragsbestätigung bestehen, die nicht handschriftlich verfasst wurde.

Widerrufsrecht: Bei Verträgen, die beim Kunden und nicht in den Geschäftsräumen der Firma abgeschlossen werden, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Textilreinigungsfirmen müssen darüber informieren. Fehlt die Belehrung über den Widerruf, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss.

Je nach Qualität des Teppichs zahlen Sie für eine fachgerechte Reinigung des Teppichs zwischen 20 € und 40 € pro Quadratmeter. 

Holen Sie verschiedene Angebote ein oder wählen einen

Innungs-Fachbetrieb

Es gibt Deutschlandweit Meldungen von Betrügern bei der Teppichreinigung!

Diese können Sie auch über die Google-Suche finden!



 

 

Textilbrände durch 

Selbstentzündung

Fette und Öle sind schuld!

Brandursache Wischmopps

Brand im Versorgungszentrum der Universität Heidelberg, Sachschaden rund eine Million EUR; Brand im Klinikzentrum Lindenallee Bad Schwalbach, Sachschaden ca. 100.000 EUR, Evakuierung von 190 Patienten. 

Eindeutige Brandursache in beiden Fällen:

ein Stapel Wischmopps, der sich selbst entzündet hat. 

Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte der BGN-Prävention, erklärt:
Wir kennen dieses Phänomen, dass sich gestapelte Textilien oder Wäsche im Trockner entzünden können.

Und beides hängt damit zusammen, dass die Textilien nach dem Waschen noch Rückstände von ungesättigten Fettsäuren, wie z. B. Sonnenblu­menöl, Mohnöl, Sesamöl, Getreideöl, enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann zur Selbsterwärmung bis hin zur Selbstentzündung dieser Textilien kommen. Das ist z. B. der Fall, wenn direkt nach dem Trocknen im Trockner die noch warmen Wäschestücke übereinander­gestapelt werden.

Einige wichtige Informationen hat uns die Firma Versteegen Assekuranz zur Verfügung gestellt:

Diese finden Sie im neuen Mitgliederbereich!

.... vielen Dank Herr Schneider!