Service und News

Neuigkeiten der Textilreiniger-Innung Berlin-Brandenburg

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16.09.2021, 15:44

Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit

Beschäftigte, bei denen der Kontakt mit Menschen zum Berufsalltag gehört, haben ein erhöhtes Risiko, sich am Arbeitsplatz zu infizieren. Was heißt das im Hinblick auf COVID-19? Nach geltendem Recht ist...   mehr


27.08.2021, 16:45

Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister

Zum 01.08.2021 wurde die sogenannte Mitteilungsfiktion zum Transparenzregister im Geldwäschegesetz abgeschafft und das Transparenzregister damit zu einem Vollregister umgestellt. Aufgrund der...   mehr


29.07.2021, 15:29

Überbrückungshilfe III Plus

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro (Grenze...   mehr


08.07.2021, 09:20

Selbstentzündung von Wäsche

In diesem Jahr ist es bereits vermehrt zu diesen ggfs. existenzbedrohenden Schadenereignissen gekommen. Wir möchten Sie daher hiermit auf dieses brisante Risiko hinweisen und bitten im Weiteren, ein besonderes...   mehr


08.07.2021, 09:11

Lockerungen in Berlin ab 10. Juli

Der Senat hat die Zweite Änderungsverordnung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen und weitere Lockerungen bekannt gegeben. Für private Kontakte in geschlossenen Räumen werden...   mehr


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Termine und Veranstaltungen

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22.04.2023
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22.04.2023
Sachkundeseminar Per/KWL
Die Textilreiniger-Innung Berlin-Brandenburg führt ein Sachkundeseminar für die Bedienung und Wartung von Textilreinigungsmaschinen mit den Lösemitteln Per und KWL durch. Für die Bedienung und Wartung dieser...   mehr
12.05.2023
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14.05.2023
OTV Verbandstag 2023
vom 12.05. bis 14.05.2023 in Eisenach, Thüringen    mehr


 

 

Sicherheit von Reinigungsmaschinen
Veränderungen können Betriebsverbot bedeuten!
Wird der Originalzustand einer Maschine wesentlich verändert, gilt sie danach unter Umständen als „neu“. Dann braucht sie eine neue Konformitätserklärung. Vorher darf sie nicht betrieben werden.

Ein Bericht der Berufsgenossenschaft BG ETEM

 

 

Sicherheit von Reinigungsmaschinen



Betrügerische Teppichreiniger

Sehr oft erhalten wir Hinweise von Kunden, dass sie  bei der Reinigung von Teppichen betrogen werden. Es werden Arbeiten zu völlig überhöhten Preisen vorgenommen und Leistungen angeboten, die überflüssig sind. 

So erkennen Sie seriöse Reinigungsfachgeschäfte:

Kosten: 
Wie bei allen Handwerkerleistungen kann man marktübliche Kosten am besten einschätzen, wenn man mehrere Angebote einholt und miteinander vergleicht.

Unternehmen: Ein seriöses Unternehmen verfügt über ein ordentliches Geschäftslokal und gibt seine Identität (Inhaber, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, Steuernummer etc.) unaufgefordert und bereitwillig bekannt.

Angebot: Bei Reinigungen, die keine Quadratmeterpreise angeben, sollten Kunden hellhörig werden. Gleiches gilt für scheinbar günstige Preise, Rabattaktionen und wenn nur Barzahlung möglich ist. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist ein Muss. Zudem sollte man auf eine detaillierte Auftragsbestätigung bestehen, die nicht handschriftlich verfasst wurde.

Widerrufsrecht: Bei Verträgen, die beim Kunden und nicht in den Geschäftsräumen der Firma abgeschlossen werden, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Textilreinigungsfirmen müssen darüber informieren. Fehlt die Belehrung über den Widerruf, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss.

Je nach Qualität des Teppichs zahlen Sie für eine fachgerechte Reinigung des Teppichs zwischen 20 € und 40 € pro Quadratmeter. 

Holen Sie verschiedene Angebote ein oder wählen einen

Innungs-Fachbetrieb

Es gibt Deutschlandweit Meldungen von Betrügern bei der Teppichreinigung!

Diese können Sie auch über die Google-Suche finden!



 

 

Textilbrände durch 

Selbstentzündung

Fette und Öle sind schuld!

Brandursache Wischmopps

Brand im Versorgungszentrum der Universität Heidelberg, Sachschaden rund eine Million EUR; Brand im Klinikzentrum Lindenallee Bad Schwalbach, Sachschaden ca. 100.000 EUR, Evakuierung von 190 Patienten. 

Eindeutige Brandursache in beiden Fällen:

ein Stapel Wischmopps, der sich selbst entzündet hat. 

Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte der BGN-Prävention, erklärt:
Wir kennen dieses Phänomen, dass sich gestapelte Textilien oder Wäsche im Trockner entzünden können.

Und beides hängt damit zusammen, dass die Textilien nach dem Waschen noch Rückstände von ungesättigten Fettsäuren, wie z. B. Sonnenblu­menöl, Mohnöl, Sesamöl, Getreideöl, enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann zur Selbsterwärmung bis hin zur Selbstentzündung dieser Textilien kommen. Das ist z. B. der Fall, wenn direkt nach dem Trocknen im Trockner die noch warmen Wäschestücke übereinander­gestapelt werden.

Einige wichtige Informationen hat uns die Firma Versteegen Assekuranz zur Verfügung gestellt:

Diese finden Sie im neuen Mitgliederbereich!

.... vielen Dank Herr Schneider!