Service und News

Neuigkeiten der Textilreiniger-Innung Berlin-Brandenburg


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21.10.2021

Der Bundesrat hat höhere Bußgelder im Strassenverkehr beschlossen, die ab 9. November gelten.

Was künftig deutlich mehr kostet.

Tempoverstöße werden teurer, aber Fahrverbotsgrenzen unverändert

Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe steigen spürbar

Wer keine Rettungsgasse bildet, bekommt künftig ein Fahrverbot

Nach langem Ringen zwischen Verkehrsministerium und Ländern hat der Bundesrat Änderungen am Bußgeldkatalog beschlossen: Deutlich stärker zur Kasse gebeten werden in Zukunft Temposünder, Falschparker und Kraftfahrer, die eine Rettungsgasse benutzen, um schneller voranzukommen.
Hier eine Übersicht vom ADAC!



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Termine und Veranstaltungen

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19.04.2024
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21.04.2024
OTV Verbandstag 2024
OTV - Verbandstag vom 19.04. bis 21.04.2024 im Fleesensee Schlosshotel, Schlossstr. 1, 17213 Göhren-Lebbin   mehr
29.05.2024
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29.05.2024
1. Innungsversammlung 2024
Bitte merken Sie sich diesen Termin schon einmal vor. Die Einladungen senden wir Ihnen rechtzeitig zu!   mehr
21.06.2024
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22.06.2024
Böwe Hausmesse in Sasbach
Die Böwe Hausmesse findet vom 21.-22.06.2024 statt. Offizielle Einladungen erhalten Sie Anfang Mai.   mehr
30.08.2024
Praktische Abschlussprüfung in Berlin geplant
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21.09.2024
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21.09.2024
Sachkundeseminar Per/KWL
Die Textilreiniger-Innung Berlin-Brandenburg führt ein Sachkundeseminar für die Bedienung und Wartung von Textilreinigungsmaschinen mit den Lösemitteln Per und KWL durch. Für die Bedienung und Wartung dieser...   mehr
12.10.2024
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12.10.2024
Detachur Praxisseminar
Anmeldungen ab sofort an die Geschäftsstelle möglich   mehr
06.11.2024
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09.11.2024
Texcare International 2024 in Frankfurt a.M.
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30.11.2024
75. Textilreiniger Ball 2024
Einladungen erhalten Sie rechtzeitig!   mehr


 

 

Sicherheit von Reinigungsmaschinen
Veränderungen können Betriebsverbot bedeuten!
Wird der Originalzustand einer Maschine wesentlich verändert, gilt sie danach unter Umständen als „neu“. Dann braucht sie eine neue Konformitätserklärung. Vorher darf sie nicht betrieben werden.

Ein Bericht der Berufsgenossenschaft BG ETEM

 

 

Sicherheit von Reinigungsmaschinen



Betrügerische Teppichreiniger

Sehr oft erhalten wir Hinweise von Kunden, dass sie  bei der Reinigung von Teppichen betrogen werden. Es werden Arbeiten zu völlig überhöhten Preisen vorgenommen und Leistungen angeboten, die überflüssig sind. 

So erkennen Sie seriöse Reinigungsfachgeschäfte:

Kosten: 
Wie bei allen Handwerkerleistungen kann man marktübliche Kosten am besten einschätzen, wenn man mehrere Angebote einholt und miteinander vergleicht.

Unternehmen: Ein seriöses Unternehmen verfügt über ein ordentliches Geschäftslokal und gibt seine Identität (Inhaber, Adresse, Telekommunikationsverbindungen, Steuernummer etc.) unaufgefordert und bereitwillig bekannt.

Angebot: Bei Reinigungen, die keine Quadratmeterpreise angeben, sollten Kunden hellhörig werden. Gleiches gilt für scheinbar günstige Preise, Rabattaktionen und wenn nur Barzahlung möglich ist. Eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist ein Muss. Zudem sollte man auf eine detaillierte Auftragsbestätigung bestehen, die nicht handschriftlich verfasst wurde.

Widerrufsrecht: Bei Verträgen, die beim Kunden und nicht in den Geschäftsräumen der Firma abgeschlossen werden, gilt das 14-tägige Widerrufsrecht. Textilreinigungsfirmen müssen darüber informieren. Fehlt die Belehrung über den Widerruf, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss.

Je nach Qualität des Teppichs zahlen Sie für eine fachgerechte Reinigung des Teppichs zwischen 20 € und 40 € pro Quadratmeter. 

Holen Sie verschiedene Angebote ein und wählen einen

Innungs-Fachbetrieb

Es gibt Deutschlandweit Meldungen von Betrügern bei der Teppichreinigung!

Diese können Sie auch über die Google-Suche finden!



 

 

Textilbrände durch 

Selbstentzündung

Fette und Öle sind schuld!

Brandursache Wischmopps

Brand im Versorgungszentrum der Universität Heidelberg, Sachschaden rund eine Million EUR; Brand im Klinikzentrum Lindenallee Bad Schwalbach, Sachschaden ca. 100.000 EUR, Evakuierung von 190 Patienten. 

Eindeutige Brandursache in beiden Fällen:

ein Stapel Wischmopps, der sich selbst entzündet hat. 

Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte der BGN-Prävention, erklärt:
Wir kennen dieses Phänomen, dass sich gestapelte Textilien oder Wäsche im Trockner entzünden können.

Und beides hängt damit zusammen, dass die Textilien nach dem Waschen noch Rückstände von ungesättigten Fettsäuren, wie z. B. Sonnenblu­menöl, Mohnöl, Sesamöl, Getreideöl, enthalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann zur Selbsterwärmung bis hin zur Selbstentzündung dieser Textilien kommen. Das ist z. B. der Fall, wenn direkt nach dem Trocknen im Trockner die noch warmen Wäschestücke übereinander­gestapelt werden.

Einige wichtige Informationen hat uns die Firma Versteegen Assekuranz zur Verfügung gestellt:

Diese finden Sie im neuen Mitgliederbereich!

.... vielen Dank Herrn H.P. Schneider!