Seit dem 24.10.2009, 0 Uhr, gilt der Mindestlohn
Im Bundesgesetzblatt vom 23.10.2009 wurde der Mindestlohn für gewerbliche Wäschereien verkündet. Er trat einen Tag später rechtsverbindlich in Kraft.
Wäschereien mit einem Umsatzanteil von mehr als 80 % im Objektgeschäft sind zur Zahlung seit dem 24.10.2009, 0 Uhr, verpflichtet.
Der Mindestlohn betrug bis zum 31.3.2010 in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin 6,36 Euro, seit dem 1.4.2010 pro Stunde 6,50 €.
Es gibt keine Rückwirkung für Zeiten vor dem 24.10.2009.
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